(BreWo 30.07.23) - Bretten erhält ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) auf Basis einer Genossenschaft, die sich aus Ärzten und der Stadt Bretten zusammensetzt. Dafür hat der Gemeinderat in großer Einmütigkeit am vergangenen Dienstag grünes Licht gegeben. Dies ist die Grundlage des weiteren Vorgehens. Wer in den 1990er Jahren Volkswirtschaft studiert hat, dem kam damals ein Kurs Genossenschaftswesen völlig aus der Zeit gefallen vor. Privat kann es besser als der Staat, Marktwirtschaft in ihrer Reinform sowieso. So die Lehrmeinungen damals.
Heute ist von diesen überhöhten neoliberalen Erwartungen nach der Privatisierung von Bahn, Post und vor allem der digitalen Infrastruktur (Internet, Glasfaser …) so ziemlich der Lack ab. Im Gesundheitswesen führen die Fallpauschalen zu starken Verzerrungen bei der Patientenversorgung und … und … und. Man könnte die Aufzählung fortsetzen. Fazit und allmählich wachsende Erkenntnis: In der öffentlichen Daseinsvorsorge sollte die Gemeinwohlorientierung vielleicht doch Vorrang haben. Genossenschaften können dabei ihre Vorzüge ausspielen – zum Beispiel im Energiesektor, aber eben auch im Gesundheitswesen. Dies wurde andernorts – zum Beispiel bei der Hausärzte-Genossenschaft und ihrem MVZ im Landkreis Calw – früher erkannt als in Bretten. Hier sichern wir (zunächst) die kinder- und jugendärztliche Versorgung ab. Das MVZ nimmt den Ärzten vor allem die Verwaltungsarbeit ab.
Wir GRÜNE begrüßen die Gründung der Genossenschaft sehr, nicht als Notlösung, sondern aus der Überzeugung heraus, dass die Gemeinwohlorientierung sich langsam, aber stetig wieder als die bessere Option bei der Gestaltung gesellschaftlicher Aufgaben Geltung verschafft. Wir sehen aber auch die wichtige Zukunftsoption, dass das von der Genossenschaft betriebene Medizinische Versorgungszentrum künftig Ärztinnen und Ärzte (aller Fachrichtungen) anstellen kann. Viele Nachwuchsmediziner, vor allem Frauen, wollen abhängig beschäftigt werden und keine eigene Praxis führen, da geregelte Arbeitszeiten und die Arbeitsteilung für sie einen viel höheren Stellenwert haben als in der Ärzteschaft der Vergangenheit. Dies ist im MVZ möglich. Auch für Ärztinnen und Ärzte, die auf das Ende ihrer Berufslaufbahn zugehen, bietet das MVZ die Möglichkeit, sich auf die Patientenbehandlung zu konzentrieren und den Verwaltungswust Anderen zu überlassen. Das Brettener MVZ ist zunächst eine neue organisatorische Form der medizinischen Versorgung. Wir würden uns wünschen, dass weitere, heute auf Einzelpraxen im Ärztehaus Sporgasse ausgerichtete Ärzte in die Genossenschaft und das MVZ einsteigen. Dann wäre das Brettener MVZ auch prominent verortet.
Es grüßen Ute Kratzmeier, Otto Mansdörfer, Ira Müller-Kschuk und Fabian Nowak
(BreWo 05.07.23) - Mehrere wichtige Entscheidungen sind in der Gemeinderatssitzung in der letzten Woche gefallen. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Talbachstraße - Obere Mühlstraße“ in Neibsheim macht den Weg frei für eine innerörtliche Bebauung, deren künftige Bewohner*innen der Bevölkerungsstruktur des Stadtteils gut tun werden.
Der andere Satzungsbeschluss schließt den Bebauungsplan Sporgasse 1. Bauabschnitt ab, mit dem das Gesundheitszentrum final sein Baurecht erhält. Jetzt geht es darum, den zweiten Bauabschnitt mit Mediathek, Wohnen und Kultursaal in Gang zu bringen. Die flapsige Anmerkung von OB Wolff, wir GRÜNE würden mit unserer Forderung „offene Türen einrennen“, entbehrt jeder Grundlage – seit drei Jahren drängen wir auf einen Planungsbeginn für den zweiten Bauabschnitt, ohne dass je irgendwelche Fortschritte erkennbar waren. Dass die Türen jetzt plötzlich „offenstehen“ sollen, muss sich erst noch erweisen. Vielleicht erst 2024?
Breiten Raum nahm in der Sitzung das Thema Kindergärten ein. Eine steigende Nachfrage trifft auf einen eklatanten Fachkräftemangel. Diese überaus schwierige Bedarfslage trifft nicht nur Bretten. Auch anderswo reagiert man mit der Verkürzung von Öffnungszeiten und Notbetreuung. Die Einrichtung neuer Gruppen mildert die schwierige Situation. Mit der neuen städtischen Kita auf dem Mellert-Fibron-Gelände zeigt sich Licht am Ende des Tunnels. Bis zur Ausfahrt aus dem Tunnel dauert es aber trotzdem noch eine längere Zeit. Fachkräfte und Räume für Kitas kann man nicht mal eben schnell aus dem Boden stampfen. Umso mehr möchten wir den Kitas und dem Amt für Bildung und Erziehung für ihre Bemühungen danken, den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern so gut es eben geht, nachzukommen.
Ein großes Streitthema war in der vergangenen Sitzung die Erhöhung der Elternbeiträge. Eltern – so sieht es die Abmachung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Kirchen und den Kommunen vor – sollen 20% der Kosten übernehmen. In Bretten sind es derzeit 14%. Unter Verweis auf andere Bundesländer, die verschiedene Modelle kostenloser Kinderbetreuung haben, wandten sich verschiedene Fraktionen gegen eine geplante Erhöhung um 8,5%. Wir GRÜNE traten für 6% Erhöhung ein, weil es nicht sein kann, dass eine einzelne Kommune in Richtung kostenfreier Kinderbetreuung marschiert, solange das Land Baden-Württemberg diesen Weg nicht einschlägt. Am Ende blieb es bei der im letzten Jahr schon beschlossenen Erhöhung um 3%. Anstelle dieses jährlichen Feilschens sollte sich Mehrheit des Gemeinderats fragen, ob es nicht sinnvoller ist, in Bretten den Kostenanteil der Eltern einfach auf 15% festzuschreiben und daraus die jährliche Erhöhung abzuleiten.
Es grüßen Ute Kratzmeier, Otto Mansdörfer, Ira Müller-Kschuk und Fabian Nowak
(BreWo vom 23.04.23) - Die Stadt Bretten begibt sich auf Neuland – in bautechnischer Hinsicht. Das passiert nicht oft. Während an der Sporgasse noch ein Betonskelettbau für das Gesundheits- und Dienstleistungszentrum entstehen wird, hat die Städtische Wohnungsbau GmbH an der Kleiststraße in Sachen Nachhaltigkeit und klimagerechter Bauweise einen Schritt nach vorne getan. Ein Gebäude mit 24 Wohnungen in nachhaltiger, ökologischer Vollholzbauweise für den sozialen Wohnungsbau mit Holz aus dem Schwarzwald zu erstellen, das ist ein Novum. Die Stadt Bretten kann auf dieses Projekt in der Kleiststraße wahrlich stolz sein.
Die Holzkonstruktion für die Wohngeschosse führt zu einer erklecklichen Verminderung des CO2-Abdrucks im Vergleich zur herkömmlichen Betonbauweise, weil keine „graue Energie“ im Vorfeld für den Zement eingesetzt werden muss. Mit der Massivholztechnik wird CO2 im Gebäude eingelagert und damit der Umwelt entzogen – so wie es in unseren alten Fachwerkhäusern seit Jahrhunderten der Fall ist. Der Holzbau führt zu einem besseren Raumklima in den Innenräumen und befördert damit die Gesundheit der künftigen Bewohner*innen. Im Hinblick auf den Brandschutz werden alle Anforderungen eingehalten. Massivholz hat im Brandfall eine deutlich längere Standzeit als z.B. Stahl, der sehr schnell weich wird und seine Tragfähigkeit verliert.
Das von der Städtischen Wohnbau verantwortete Projekt an der Kleiststraße ist ein Leuchtturm. Allerdings erfordert es die Umwelt- und Klimaentwicklung, dass nach der Auswertung der Projektplanung und -begleitung Impulse für den Gesetzgeber gegeben werden, nachhaltiges Bauen zur künftigen neuen Normal-Technik zu machen. Aus dem Vorbild muss also eine möglichst breite Nachahmung werden. Dass das Projekt Kleiststraße für eine dem Gemeinwohl verpflichtete Wohnungsbaugesellschaft finanzierbar ist, zeigt, dass hier keine einmalige Ausnahme-Architektur entsteht, sondern etwas Wiederholbares.
Dabei sollte auch ein weiterer Schritt ins Blickfeld rücken, nämlich die Kombination des Holzbaus mit der modernen Lehmbautechnik: Holz für die Statik, Lehm für die Wandflächen. Eine industrielle Vorfertigung von Elementen ist auch hierbei gut möglich. Man muss nur raus aus den eingefahrenen Geleisen herkömmlicher Bautechnik. Im überregulierten Bausektor in unserem Land ist das anstrengend für Bauherren, deshalb sollten auch beim Holz-Lehmbau öffentliche Auftraggeber eine Vorreiterrolle übernehmen.
Die mit dem Wohnprojekt verbundene Aufwertung des Quartiers dürfte auch für eine sozial ausgewogenere Struktur sorgen. Denn: Wertschätzung macht etwas mit den Menschen und kann einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben und zu mehr Zufriedenheit leisten.
Es grüßen Ute Kratzmeier, Otto Mansdörfer, Ira Müller-Kschuk und Fabian Nowak
(BreWo-Beitrag 14.02.23) Einen bedeutenden Schritt weitergekommen ist am vergangenen Dienstag die Erhaltungssatzung für die Brettener Altstadt. Initiiert per Einwohnerantrag durch den Verein Altstadtrettung und einen Antrag unserer Fraktion, wurde sie vom Gemeinderat einstimmig auf den Weg gebracht. Die Erhaltungssatzung betrifft im Wesentlichen das Gebiet der früheren ummauerten Altstadt.
Was bewirkt eine Erhaltungssatzung? Sie stellt sicher, dass vor einem geplanten Abbruch oder einer gravierenden Veränderung genau geprüft wird, welchen Beitrag ein Gebäude zum Gesamtbild der Altstadt leistet. Derzeit kann – sofern kein Denkmalschutz vorliegt – nach Abbruchgenehmigung einfach abgerissen werden. Diese Praxis zerstört mittelfristig unsere Altstadt. Die Erhaltungssatzung führt ein genaues Prüfverfahren ein – auf der Grundlage von Gebäudesteckbriefen für jedes Haus im Gebiet. In vier Bewertungsstufen – von „wichtig“ bis „unbedeutend“ – wird der Beitrag des einzelnen Gebäudes zum Stadtbild festgelegt. Daraus erwachsen auch höhere Anforderungen für das Einfügen von Neubauten: Auch künftig wird nicht jeder Gebäudeabbruch durch die Erhaltungssatzung verhindert.
Wen betrifft die Erhaltungssatzung vor allem? Der Fall, dass ein Eigentümer, der selbst in seinem Haus in der Altstadt wohnt, eines Morgens aufsteht und beschließt, sein Haus abzureißen, wird eher selten sein. Viel häufiger läuft folgendes ab: Erben oder Erbengemeinschaften eines Altstadtgebäudes machen Kasse und verkaufen das Haus an Anleger, die in der Altstadt einen lukrativen Immobilien-Deal wittern. Aber nicht durch Herrichten des altehrwürdigen Hauses, sondern durch Abriss und Neubau. Diesen Leuten konnte die Stadt bisher nicht in den Arm fallen. Lediglich beim Neubau mussten sie sich an die Altstadt-Bebauungspläne und die Altstadtsatzung halten. Das alte Haus war aber weg, da der Abbruchantrag ohne Aufschub zu genehmigen war. Dieser Ablauf wird künftig anders sein. Bereits vor dem Abbruch greift die Erhaltungssatzung.
Brettens städtebauliche Einzigartigkeit erwächst aber nicht nur aus dem baulichen Erbe der Altstadt, auch die frühe Vorstadtbebauung vor der Stadtmauer aus dem 18. und 19. Jahrhundert ist wertvoll, das beweisen die etlichen denkmalgeschützten Gebäude, z.B. in der Melanchthonstraße oder der alten Wilhelmstraße. Und: In vielen frühen Vorstadthäusern aus dem 19. Jahrhundert steckt unsere Stadtmauer. Steine waren damals wertvoll. Ein derzeitiger Abrisskandidat ist die ehemalige „Stadt Pforzheim“. Wir GRÜNE wollen, dass auch diese Bereiche mit einer zweiten Erhaltungssatzung geschützt werden. Aber zunächst lassen wir die Stadtplanung an der Altstadt arbeiten.
Es grüßen Ute Kratzmeier, Otto Mansdörfer, Ira Müller-Kschuk und Fabian Nowak
(BreWo 04.02.23) - Nicht erst seit der Auftaktveranstaltung „Runder Tisch Glasfasernetze” des Bundesinnenministeriums ist der Glasfaserausbau ein wichtiges Thema. Mit der Corona-Pandemie hat die Tätigkeit im Homeoffice einen nie gekannten Aufschwung erlebt. Auch durch Smart TVs und Smartphones erwuchs ein immenser Bedarf an hoher Bandbreite beim Internetzugang.
Nach dem Ausbau durch die BBV im übrigen Bretten sind die Nordstadtteile noch über Kupfer verbunden. Die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH bietet jetzt an, auch in Neibsheim, Büchig und Bauerbach ein Glasfasernetz aufzubauen und zwar mittels Trenching als moderne Verlegemethode. Verlegt wird das Netz bis vor jede Hauswand. Das begrüßen wir GRÜNE sehr. Damit haben spätere Einsteiger immer die Möglichkeit, sich anzuschließen. Wichtig ist jetzt, dass die benötigte Quote von 33% Anschließenden (in Neibsheim, Büchig und Bauerbach zusammen) erreicht wird. Wir möchten daher die Bevölkerung ermutigen, diese Chance zu nutzen. Dabei muss man auch an die nächsten Generationen denken, die in den gleichen Wohnungen digital leben und arbeiten wollen.
Der Gemeinderat hat in den Haushaltsberatungen mit sehr großer Mehrheit das Ende des Diedelsheimer Hallenbades besiegelt. Grundlage dafür war die zweifelsfrei ausreichende Kapazität des Brettener Hallenbads für die schulischen Schwimmangebote und auch für einen Großteil der kostenpflichtigen Schwimmkurse des TV Bretten. Ein Weiterbetrieb des Diedelsheimer Bades – saniert oder als Neubau – ist auch aus Sicht der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion aus energetischen und personellen Gründen (das Bad müsste öffentlich sein) nicht zu verantworten. Dagegen sprechen auch die immensen Baukosten. All dies wurde diskutiert vor dem Hintergrund eines Gesamtsanierungsaufwandes für den Schulstandort Diedelsheim von ca. 24 Mio €.
Im Blick nach vorne ist es für Diedelsheim vor allem bedeutsam, dass in allen Fraktionen die Bereitschaft vorhanden ist, die notwendige neue Sporthalle in Diedelsheim als Multifunktionshalle (ohne Bad) an neuer Stelle zu errichten. Diedelsheim als größter Brettener Stadtteil hatte noch nie eine veranstaltungstaugliche Halle. Die bisherige Sporthalle kann eine solche Rolle vor allem wegen fehlender Barrierefreiheit drinnen und draußen aus baulichen Gründen niemals übernehmen.
Für uns GRÜNE steht im Vordergrund der nächsten Überlegungen, für die Grundschule eine gute Lösung zu finden. Dabei ist eine Sanierung des vorhandenen (zu großen) Gebäudebestandes keineswegs der Königsweg. Auch für die Grundschule könnte ein Neubau die bessere Lösung sein. Umfängliche Untersuchungen und Berechnungen in der nächsten Zeit werden hier Klarheit bringen.
Es grüßen Ute Kratzmeier, Otto Mansdörfer, Ira Müller-Kschuk und Fabian Nowak