(BreWo-Beitrag 14.02.23) Einen bedeutenden Schritt weitergekommen ist am vergangenen Dienstag die Erhaltungssatzung für die Brettener Altstadt. Initiiert per Einwohnerantrag durch den Verein Altstadtrettung und einen Antrag unserer Fraktion, wurde sie vom Gemeinderat einstimmig auf den Weg gebracht. Die Erhaltungssatzung betrifft im Wesentlichen das Gebiet der früheren ummauerten Altstadt.
Was bewirkt eine Erhaltungssatzung? Sie stellt sicher, dass vor einem geplanten Abbruch oder einer gravierenden Veränderung genau geprüft wird, welchen Beitrag ein Gebäude zum Gesamtbild der Altstadt leistet. Derzeit kann – sofern kein Denkmalschutz vorliegt – nach Abbruchgenehmigung einfach abgerissen werden. Diese Praxis zerstört mittelfristig unsere Altstadt. Die Erhaltungssatzung führt ein genaues Prüfverfahren ein – auf der Grundlage von Gebäudesteckbriefen für jedes Haus im Gebiet. In vier Bewertungsstufen – von „wichtig“ bis „unbedeutend“ – wird der Beitrag des einzelnen Gebäudes zum Stadtbild festgelegt. Daraus erwachsen auch höhere Anforderungen für das Einfügen von Neubauten: Auch künftig wird nicht jeder Gebäudeabbruch durch die Erhaltungssatzung verhindert.
Wen betrifft die Erhaltungssatzung vor allem? Der Fall, dass ein Eigentümer, der selbst in seinem Haus in der Altstadt wohnt, eines Morgens aufsteht und beschließt, sein Haus abzureißen, wird eher selten sein. Viel häufiger läuft folgendes ab: Erben oder Erbengemeinschaften eines Altstadtgebäudes machen Kasse und verkaufen das Haus an Anleger, die in der Altstadt einen lukrativen Immobilien-Deal wittern. Aber nicht durch Herrichten des altehrwürdigen Hauses, sondern durch Abriss und Neubau. Diesen Leuten konnte die Stadt bisher nicht in den Arm fallen. Lediglich beim Neubau mussten sie sich an die Altstadt-Bebauungspläne und die Altstadtsatzung halten. Das alte Haus war aber weg, da der Abbruchantrag ohne Aufschub zu genehmigen war. Dieser Ablauf wird künftig anders sein. Bereits vor dem Abbruch greift die Erhaltungssatzung.
Brettens städtebauliche Einzigartigkeit erwächst aber nicht nur aus dem baulichen Erbe der Altstadt, auch die frühe Vorstadtbebauung vor der Stadtmauer aus dem 18. und 19. Jahrhundert ist wertvoll, das beweisen die etlichen denkmalgeschützten Gebäude, z.B. in der Melanchthonstraße oder der alten Wilhelmstraße. Und: In vielen frühen Vorstadthäusern aus dem 19. Jahrhundert steckt unsere Stadtmauer. Steine waren damals wertvoll. Ein derzeitiger Abrisskandidat ist die ehemalige „Stadt Pforzheim“. Wir GRÜNE wollen, dass auch diese Bereiche mit einer zweiten Erhaltungssatzung geschützt werden. Aber zunächst lassen wir die Stadtplanung an der Altstadt arbeiten.
Es grüßen Ute Kratzmeier, Otto Mansdörfer, Ira Müller-Kschuk und Fabian Nowak
(BreWo 04.02.23) - Nicht erst seit der Auftaktveranstaltung „Runder Tisch Glasfasernetze” des Bundesinnenministeriums ist der Glasfaserausbau ein wichtiges Thema. Mit der Corona-Pandemie hat die Tätigkeit im Homeoffice einen nie gekannten Aufschwung erlebt. Auch durch Smart TVs und Smartphones erwuchs ein immenser Bedarf an hoher Bandbreite beim Internetzugang.
Nach dem Ausbau durch die BBV im übrigen Bretten sind die Nordstadtteile noch über Kupfer verbunden. Die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH bietet jetzt an, auch in Neibsheim, Büchig und Bauerbach ein Glasfasernetz aufzubauen und zwar mittels Trenching als moderne Verlegemethode. Verlegt wird das Netz bis vor jede Hauswand. Das begrüßen wir GRÜNE sehr. Damit haben spätere Einsteiger immer die Möglichkeit, sich anzuschließen. Wichtig ist jetzt, dass die benötigte Quote von 33% Anschließenden (in Neibsheim, Büchig und Bauerbach zusammen) erreicht wird. Wir möchten daher die Bevölkerung ermutigen, diese Chance zu nutzen. Dabei muss man auch an die nächsten Generationen denken, die in den gleichen Wohnungen digital leben und arbeiten wollen.
Der Gemeinderat hat in den Haushaltsberatungen mit sehr großer Mehrheit das Ende des Diedelsheimer Hallenbades besiegelt. Grundlage dafür war die zweifelsfrei ausreichende Kapazität des Brettener Hallenbads für die schulischen Schwimmangebote und auch für einen Großteil der kostenpflichtigen Schwimmkurse des TV Bretten. Ein Weiterbetrieb des Diedelsheimer Bades – saniert oder als Neubau – ist auch aus Sicht der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion aus energetischen und personellen Gründen (das Bad müsste öffentlich sein) nicht zu verantworten. Dagegen sprechen auch die immensen Baukosten. All dies wurde diskutiert vor dem Hintergrund eines Gesamtsanierungsaufwandes für den Schulstandort Diedelsheim von ca. 24 Mio €.
Im Blick nach vorne ist es für Diedelsheim vor allem bedeutsam, dass in allen Fraktionen die Bereitschaft vorhanden ist, die notwendige neue Sporthalle in Diedelsheim als Multifunktionshalle (ohne Bad) an neuer Stelle zu errichten. Diedelsheim als größter Brettener Stadtteil hatte noch nie eine veranstaltungstaugliche Halle. Die bisherige Sporthalle kann eine solche Rolle vor allem wegen fehlender Barrierefreiheit drinnen und draußen aus baulichen Gründen niemals übernehmen.
Für uns GRÜNE steht im Vordergrund der nächsten Überlegungen, für die Grundschule eine gute Lösung zu finden. Dabei ist eine Sanierung des vorhandenen (zu großen) Gebäudebestandes keineswegs der Königsweg. Auch für die Grundschule könnte ein Neubau die bessere Lösung sein. Umfängliche Untersuchungen und Berechnungen in der nächsten Zeit werden hier Klarheit bringen.
Es grüßen Ute Kratzmeier, Otto Mansdörfer, Ira Müller-Kschuk und Fabian Nowak